Rettungsgasse 1Die Rettungsgasse kann bei Unfällen auf Autobahnen oder im dichten Stadtverkehr Leben retten. Sie dient dazu, dass Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei schnellstmöglich zum Einsatzort kommen. Leider vergessen Autofahrer häufig, eine Rettungsgasse zu bilden oder es kommt zu Problemen beim Versuch.

Dabei sind Autofahrer sogar gesetzlich dazu verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden.
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, ist sofort eine Rettungsgasse zu bilden.“

 

 

 

 

Bei zweispurigen Autobahnen wird die Gasse einfach dadurch gebildet, dass die Fahrer auf der linken Spur nach links und die auf der rechten Spur nach rechts fahren.

Auf dreispurigen Autobahnen dagegen geht es so: Wer links fährt, fährt einfach noch weiter nach links. Und die Autos auf der mittleren und rechten Spur fahren nach rechts, also auch auf den Standstreifen. Die Rettungsgasse wird also zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gebildet.

Wichtig:
- Auch im Stau darf das Fahrzeug nicht verlassen werden (Ausnahme: Notfälle oder zur Unfallsicherung)
- Die Rettungsgassenpflicht endet erst, wenn der Verkehr wieder rollt.
- Auch wenn das erste Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse passiert hat, darf die Rettungsgasse nicht geschlossen werden.
- Strafen bei Missachtung
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet 200 € und zwei Punkte
mit Behinderung 240 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 280 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 320 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot

Rettungsgasse im europäischen Ausland:
©ADAC
Die Bußgelder fallen im Ausland in der Regel höher aus als in Deutschland. In Österreich z.B. ist mit einer Strafe von bis zu 726 Euro zu rechnen; bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann die Geldstrafe dort sogar bis zu 2180 Euro betragen.

Österreich
Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.

Frankreich
Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Luxemburg
Auf einer zweispurigen Straße muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei drei Fahrstreifen in einer Richtung wird sie zwischen der äußeren linken und den übrigen Spuren gebildet. Autofahrer dürfen dabei auch auf den Pannenstreifen ausweichen.

Italien + Niederlande
Hier gibt es keine speziellen Vorschriften.

Schweiz
Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

Slowenien
Bei Stau muss für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. Dabei gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.

Spanien
Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht, allerdings müssen Sie Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Tschechien
Auf Straßen mit zwei Fahrspuren verläuft die Rettungsgasse in der Mitte. Wie in Deutschland und Österreich muss sie bei mehrspurigen Fahrbahnen zwischen der linken und den anderen Spuren gebildet werden.

 

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